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Unternehmensspezifische Betreuung beim vorbeugenden Brandschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §§ 10 und 13 Abs. 2 ArbSchG verlangen vom Arbeitgeber nicht nur Brandschutzmaßnahmen, sondern auch die Benennung von Beschäftigten, die diese Maßnahmen durchführen. Sofern der Arbeitgeber die ihm obliegenden Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen.

Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

  • Klärung rechtlicher bzw. versicherungstechnischer Anforderungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher brandschutztechnischer Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung Teile A, B und C
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratend und  unterstützend bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Erstellung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzkonzeptes / Brandschutznachweises
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen bzw. internen Audits
  • Erstellung, Kontrolle und Aktualisierung von brandschutzrelevanten Aushängen wie Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne etc.
  • Planung  von Räumungsübungen, Organisation und Durchführung gesetzlicher Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz